26. Nov 2023,
Aus den Akten des Bezirksamts in Gengenbach (28. April 1923) (Die originale Rechtschreibung und Formulierung wurde beibehalten.)
Gengenbach, den 28. April 1923
Bürgermeister Josef Danner in Ortenberg, zur Sache vernommen, gab an:
"Bartholomäus Herp ist eine dem Trunke ergebene unzuverlässige Person, wie auch schon oft dargelegt worden ist.
Morgens geht es noch mit ihm, aber abends und wieder abends hat er aber einen Rausch, da kann man ihm keinen Auftrag mehr geben.
Es ist schon wiederholt vorgekommen, dass der Herp Leute vor den Gemeinderat einbestellen sollte und daß diese auf die gegebene Zeit nicht erschienen sind, man hat nach dem Grund des Ausbleibens gefragt, dann hat es sich herausgestellt, dass die Betreffenden überhaupt nicht geladen worden waren, und dass der Herp in seiner Betrunkenheit vergessen hat, sie zu laden.
Man kann sich also in keiner Hinsicht auf ihn verlassen.
Was der Herp verbummelt, das muss aber der andere Polizeidiener, Mayer, nachholen.
Wir hätten den Herp seiner Zeit nicht eingestellt, aber wir haben eben keinen anderen bekommen.
Der Dienst der beiden Polizeidiener war so geregelt, dass immer nur einer jeden zweiten Tag Dienst hatte. Sollte nun der Herp vom Dienst enthoben werden, was ich dem Bezirksamt anheimstelle, dann wird vorerst kein Ersatz für diesen eingestellt.
Der Polizeidiener Mayer ist gut imstande den Dienst allein zu versehen, er macht ihn auch und wird dann danach bezahlt."
Rathschreiber Mathias Sieferle in Ortenberg